Wie wir prüfen
Wie wir Angaben prüfen
Eine Regel: auf der Seite steht nur, worauf wir auf dem Etikett oder in einem Rechtsakt zeigen können.
Die Tabelle wird abgeschrieben, nicht zusammengefasst
Die Nährwerttabelle stammt von der Rückseite der Packung aus den Herstellerunterlagen. Wir übertragen sie Zeile für Zeile — mit botanischen Namen, Extraktverhältnissen und chemischen Formen — statt sie in eigene Worte zu fassen. So lässt sie sich mit der Packung vergleichen, die bei Ihnen ankommt.
Aussagen nur aus dem Register
Sätze über die Wirkung einzelner Nährstoffe stammen aus dem Register der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 und werden in der deutschen Fassung wörtlich zitiert. Wir formulieren sie nicht um, fassen nicht zwei zu einer zusammen und schreiben sie nicht der Marke zu — zugelassen sind Wortlaut und Nährstoff, nicht das Erzeugnis.
Für Pflanzen und Aminosäuren ist in der EU keine Aussage zugelassen; dort steht bei uns folglich kein einziger Satz über eine Wirkung.
Was wir nicht wissen, schreiben wir nicht
In den uns vorliegenden Unterlagen fehlen Verzehrempfehlung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum und der verantwortliche Lebensmittelunternehmer. Deshalb nennen wir keine Tagesdosis, rechnen die Packung nicht in Tage um und weisen keinen Grundpreis je Kilogramm aus. Eine plausible Zahl hinzuschreiben wäre einfacher — und genau deshalb tun wir es nicht.
Bewertungen und Verfügbarkeit
Wir veröffentlichen keine erfundenen Erfahrungsberichte, Sterne oder Zufriedenheitsquoten. Wenn wir schreiben, dass wir die Verfügbarkeit geprüft haben, nennen wir Portale und Datum und beschränken die Aussage auf das, was an diesem Tag tatsächlich zu sehen war.
Weicht die gelieferte Packung von dieser Seite ab, gilt die Packung — und wir ändern die Seite.